Der schwierige Start in die Ski-Season: Was die Alpenländer planen

Längst ist in den Alpen der erste Schnee gefallen. Die Wintersaison könnte in manchem höher gelegenem Skigebiet eigentlich beginnen. Doch wie eine Lawine hat die Hiobsbotschaft eingeschlagen, dass Österreich ab dem 14. November mit Ausnahme weniger Gemeinden wie Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee als Covid-19-Hochrisikogebiet eingestuft wird.Interview

Vierte Pandemiewelle4000 Betten weniger und Pfleger am Ende ihrer Kräfte: Präsident der Intensivmediziner warnt vor Notsituation in Kliniken

Das Auswärtige Amt in Berlin hat für Österreich sogar eine "Covid-19-bedingte Teilereisewarnung" ausgegeben. "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich wird gewarnt", heißt es auf den Seiten mit den Reise- und Sicherheitshinweisen. Die Ankündigung kommt für das südliche Nachbarland zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt.

Damit ist der klassische Skiurlaub für Ungeimpfte dort so gut wie unmöglich geworden. Denn auf den Skipisten tritt ab Montag, den 15. November, die 2G-Regel in Kraft. Seilbahnbetreibende dürfen nur Geimpfte oder Genesene befördern. Außerdem herrscht in Gondeln und Sesselliften mit Haube eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 15 Jahren.

Zwar ist Après-Ski im Rahmen der 2G-Regeln gestattet, jedoch behalten sich die Behörden eine weitere Beschränkung vor, sollte die Intensivstationen in Österreich die Kapazitätsgrenze erreicht haben. Im Moment liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei 815 Erkrankten pro 100.000 Anwohnern, angeführt von Salzburg mit einer Inzidenz von 1345.

Der vor knapp zwei Jahren berühmt-berüchtigte Corona-Hotspot Ischgl in Tirol will es zum Saisonstart am 27. November weniger laut krachen lassen. Für ein Open-Air-Konzert hat es das italienische Pop-Trio Il Volo und die Sängerin Alice verpflichtet.

Der schwierige Start in die Ski-Season: Was die Alpenländer planen

Die Lage in den Bayerischen Alpen

Schon am 19. November soll in Bayern der Wintersportbetrieb in der Zugspitzregion beginnen. Allerdings hat das südlichste Bundesland für das Schneevergnügen schärfe Regeln beschlossen. In Bergbahnen gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Noch werden flächendenkend keine klaren Hygienevorschriften auch für Beherbungsbetriebe und Restaurants kommuniziert, was für Verwirrung sorgt.

Gefrorene TraumlandschaftenHarbin Ice and Snow World: In der Stadt der glühenden Eispaläste13 Bilder

Doch aufgrund rasant steigender Coronazahlen sehen sich Hoteliers in Orten wie Garmisch-Partenkirchen bereits jetzt mit einer Stornierungswelle konfrontiert. "Wenn sich die Situation nicht bald ändert, dann haben wir leere Restaurants und Hotels, Mitarbeiter ohne Kurzarbeit und keinerlei staatliche Hilfen. Schlimmer als im Lockdown ", sagte Daniel Schimmer vom Garmischer Hof dem "Merkur".

Italien und der Grüne Pass und der Pass Sanitaire in Frankreich

Wer nach Italien zum Wintersport reist, also auch in das beliebte Südtirol, kommt um den Grünen Pass für Geimpfte, Genese und Getestete nicht herum. Der gelbe Impfpass reicht nicht; es muss am Lift, im Restaurant oder Schwimmbad stets der europäische, digitale Impfnachweis als App oder als Ausdruck mit QR-Code vorgezeigt werden.Interview

Ralf Gantzhorn im InterviewKlimawandel in den Bergen: "In Schneekanonen zu investieren ist der Wahnsinn"

In der vergangenen Saison waren die Skilifte in Frankreich geschlossen. In den Skiregionen betrug der Verlust laut Bergtourismusverband France Montagnes 1,4 Milliarden Euro. Inzwischen müssen auch in Frankreich alle Skifahrer in den Warteschlangen an den Skiliften eine Maske tragen, und es herrscht Abstandspflicht. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 200 steigen, wird das Vorzeigen des Gesundheitspasses mit dem Nachweis von Impfung, Genesung oder eines negativen Tests (3G-Regel) zur Pflicht. Schon jetzt muss der "Pass Sanitaire" beim Betreten von Restaurants und Après-Ski-Bars vorgezeigt werden.

Einen Sonderweg versucht die Schweiz

Die Schweiz, das Land mit einer niedrigen Impfbereitschaft, verlangt in fast allen Skigebieten beim Skipassverkauf oder am Lift keinen generellen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test.

Nur in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch in geschlossenen Gondelkabinen, muss eine Maske getragen werden. Bei Restaurant- und Barbesuchen muss ein Impf- beziehungsweise Testnachweis vorgezeigt werden.

Für Verwirrung sorgte die Nachricht, dass das Skigebiet Samnaun im Kanton Graubünden die 2G-Regel wie im benachbarten Ischgl einführen wollte. Doch schnell wurde diese Maßnahme wieder zurückgenommen.