Grüner Pass wird in Italien obligatorisch – was sich für Reisende jetzt ändert

Anfang Mai erklang der Sirenenruf Italiens. Das Land des "Dolce Vitas" öffnete sich für die Sommerurlauber. "Die Welt will nach Italien kommen, doch die Pandemie hat uns gezwungen, uns vor der Welt zu verschließen. Aber jetzt ist Italien bereit, die Welt wieder willkommen zu heißen", sagte Ministerpräsident Mario Draghi damals euphorisch.

Optimismus machte sich breit. Doch jetzt, drei Monate später, steigen die Infektionszahlen wieder. Das bereits mehrmals schwer von dem Virus gebeutelte Land muss reagieren, die Zügel erneut anziehen. Um die Ausbreitung des Virus im Zaum zu halten, gelten fortan wieder verschärfte Corona-Maßnahmen – auch für Touristen. Das wichtigste Mitbringsel für den Urlaub: der "Grüne Pass".

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Es sah gut aus in Italien. Die Infektionszahlen sanken, manche Inseln galt gar gänzlich als "covidfrei". Das Robert Koch-Institut nahm das Land von der Liste der Risikogebiete, Einreisebeschränkungen gab es keine. Damit ist jetzt Schluss. Denn seit Ende Juni gehen die Zahlen wieder hoch, wenn auch langsam. Die höchsten Inzidenzen wiesen zuletzt die Urlaubsregionen Sizilien, Sardinien, Venetien und Toskana auf. Landesweit liegt die Sieben-Tages-Inzidenz bei fast 67. Aufgrund der neuesten Entwicklungen muss seit Freitag (6. August) jeder, der in das Land reist, ein Einreiseformular mitbringen, außerdem wird der "Grüne Pass" obligatorisch.

"Grüner Pass" in Italien: nicht nur für Restaurant oder Museum

Wer in Italien im Restaurant, also Indoor, essen möchte, muss den "Grünen Pass" vorzeigen. Gleiches gilt für Museen und Thermen, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle, die älter als zwölf Jahre sind. Restaurantbesitzer oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Bei Verstößen drohen Strafen von 400 bis 1000 Euro. Das gilt sowohl für Kunden wie Betreiber und Veranstalter.

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Der "Grüne Pass" ist das digitale Covid-Zertifikat der EU, mit dem eines der drei "G" nachgewiesen werden können – geimpft, genesen, getestet. Als vollständig geimpft gilt, wessen Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurück liegt. Genesen ist, wer nachweisen kann, dass er eine Infektion bereits überstanden hat. Alle, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, müssen mindestens einmal geimpft sein, um als genesen zu gelten.